
Die AHV-Rente 2026 beträgt monatlich zwischen CHF 1’260 (Minimalrente) und CHF 2’520 (Maximalrente). Wie viel Sie persönlich erhalten, hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl Ihrer Beitragsjahre und der Höhe Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Wer 44 lückenlose Beitragsjahre und ein Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90’720 vorweist, erhält die volle Maximalrente. Ab Dezember 2026 wird zudem erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt – automatisch, ohne Antrag.
| Rentenart | Monatlich | Jährlich (inkl. 13. Rente) |
|---|---|---|
| Minimalrente | CHF 1’260 | CHF 16’380 |
| Maximalrente | CHF 2’520 | CHF 32’760 |
| Ehepaar (max. Plafonierung) | CHF 3’780 | CHF 49’140 |
Wie hoch Ihre persönliche AHV-Rente voraussichtlich ausfällt, können Sie weiter unten mit unserem kostenlosen AHV-Renten-Rechner sofort berechnen – einfach Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen und Pensionierungsalter eingeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 📊 Minimalrente 2026: CHF 1’260/Monat (volle Beitragsdauer)
- 🏆 Maximalrente 2026: CHF 2’520/Monat (44 Jahre + CHF 90’720 Ø-Einkommen)
- 🎁 13. AHV-Rente: Erstmals Dezember 2026 – automatisch ausbezahlt
- ✂️ Fehlende Beitragsjahre: Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um ca. 2,3%
- 👫 Ehepaare: Maximal CHF 3’780/Monat gemeinsam (Plafonierung 150%)
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Schätzen Sie Ihre künftige AHV-Rente – schnell, einfach und auf Basis der aktuellen Berechnungsgrundlagen 2026.
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Wie wird die AHV-Rente berechnet?
Die Höhe der AHV-Rente ergibt sich aus zwei Faktoren, die miteinander kombiniert werden: der Beitragsdauer und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen. Beide Faktoren müssen stimmen, um die Maximalrente zu erhalten.
Faktor 1: Beitragsdauer
Die maximale Beitragsdauer beträgt 44 Jahre – von der Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Referenzalter 65. Wer lückenlos einzahlt, erhält eine Vollrente (Rentenskala 44). Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente um 1/44 gekürzt – das entspricht rund 2,3 % weniger pro Lückenjahr.
| Beitragsjahre | Rentenskala | Rentenkürzung | Max. Monatsrente |
|---|---|---|---|
| 44 Jahre | Skala 44 | keine | CHF 2’520 |
| 40 Jahre | Skala 40 | −9,1 % | CHF 2’290 |
| 35 Jahre | Skala 35 | −20,5 % | CHF 2’005 |
| 20 Jahre | Skala 20 | −54,5 % | CHF 1’145 |
| 10 Jahre | Skala 10 | −77,3 % | CHF 573 |
Faktor 2: Durchschnittliches Jahreseinkommen
Das massgebende Durchschnittseinkommen wird aus allen AHV-pflichtigen Einkommen über die gesamte Beitragszeit berechnet. Frühere Einkommen werden dabei mit Aufwertungsfaktoren an die heutige Kaufkraft angepasst – ein Lohn von CHF 50’000 aus dem Jahr 2000 entspricht heute etwa CHF 65’000. Zusätzlich werden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet, was besonders für Personen mit Kinderbetreuungszeiten relevant ist.
| Ø-Jahreseinkommen | Monatliche Rente (Skala 44) |
|---|---|
| CHF 15’120 oder weniger | CHF 1’260 (Minimalrente) |
| CHF 30’000 | ca. CHF 1’520 |
| CHF 50’000 | ca. CHF 1’800 |
| CHF 70’000 | ca. CHF 2’150 |
| CHF 90’720 oder mehr | CHF 2’520 (Maximalrente) |
Die 13. AHV-Rente ab 2026: Was steckt dahinter?
Nach der Volksabstimmung vom März 2024 wird ab Dezember 2026 erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der gesamten Jahresaltersrente und wird automatisch als Zuschlag zur Dezemberrente überwiesen – ohne dass die Bezügerinnen und Bezüger etwas unternehmen müssen.
| Monatliche Rente | 13. AHV-Rente (Dezember-Zuschlag) | Auszahlung im Dezember total |
|---|---|---|
| CHF 1’260 | CHF 1’260 | CHF 2’520 |
| CHF 1’800 | CHF 1’800 | CHF 3’600 |
| CHF 2’520 | CHF 2’520 | CHF 5’040 |
Wichtig: Die 13. AHV-Rente gilt ausschliesslich für Altersrenten. IV-Renten, Hinterlassenenrenten und Kinderrenten werden weiterhin nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt. Die Finanzierung wird derzeit noch im Parlament beraten.
Wann kann ich die AHV-Rente beziehen?
Das ordentliche Referenzalter beträgt 2026 für Männer 65 Jahre, für Frauen (Jahrgang 1962) 64 Jahre und 6 Monate – die schrittweise Angleichung auf 65 Jahre für alle endet 2028. Darüber hinaus gibt es zwei Sonderoptionen:
Vorbezug: Früher in Rente gehen
Die AHV-Rente kann um 1 oder 2 Jahre vorgezogen werden. Der Preis dafür ist eine dauerhafte Rentenkürzung:
- Vorbezug 1 Jahr: −6,8 % der Rente, lebenslang
- Vorbezug 2 Jahre: −13,6 % der Rente, lebenslang
Wer also eine Maximalrente von CHF 2’520 hat und 2 Jahre vorzieht, erhält dauerhaft nur CHF 2’177 pro Monat – ein Unterschied von CHF 343 pro Monat bzw. CHF 4’116 pro Jahr.
Aufschub: Länger arbeiten für mehr Rente
Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann die AHV um 1 bis 5 Jahre aufschieben und erhält dafür eine dauerhaft höhere Rente:
- Aufschub 1 Jahr: +5,2 %
- Aufschub 2 Jahre: +10,8 %
- Aufschub 5 Jahre: +31,5 %
Der Aufschub lohnt sich besonders für Personen in guter Gesundheit, die weiterarbeiten und ihre spätere Steuerlast durch höhere Rente optimieren möchten.
Beitragslücken: Was sie kosten und wie man sie schliesst
Beitragslücken entstehen häufig unbemerkt – durch Auslandsaufenthalte, Studium, Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit oder Phasen der Arbeitslosigkeit ohne Taggelder. Jede Lücke kostet lebenslang Renteneinbussen von ca. 2,3 % pro Jahr. Die Folgen können erheblich sein:
- 3 fehlende Jahre bei Maximalrente: −CHF 172/Monat = −CHF 2’066/Jahr
- 5 fehlende Jahre bei Maximalrente: −CHF 286/Monat = −CHF 3’437/Jahr
- 10 fehlende Jahre bei Maximalrente: −CHF 573/Monat = −CHF 6’874/Jahr
Beitragslücken können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 5 Jahren rückwirkend nachgezahlt werden. Der Mindestbeitrag beträgt 2026 CHF 530 pro Jahr. Eine Rentenvorausberechnung – kostenlos bestellbar bei der zuständigen Ausgleichskasse – zeigt dir genau, wo Lücken bestehen und was sie kosten.
Sonderfall: Ehepaare und Plafonierung
Bei verheirateten Paaren gilt die sogenannte Plafonierung: Die Summe beider AHV-Renten darf maximal 150 % der Maximalrente einer Einzelperson betragen – also CHF 3’780 pro Monat. Übersteigt die Summe diesen Wert, werden beide Renten proportional gekürzt. Diese Regelung betrifft rund 88 % aller Schweizer Rentner-Ehepaare.
Unverheiratete Paare im Konkubinat sind von der Plafonierung nicht betroffen – beide Partner können je die volle Maximalrente beziehen. Allerdings haben sie im Todesfall keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.
So optimierst du deine AHV-Rente
Mit gezielten Massnahmen lässt sich die AHV-Rente spürbar verbessern:
- AHV-Kontoauszug bestellen: Kostenlos bei der Ausgleichskasse – zeigt alle erfassten Einkommen und Beitragsjahre
- Lücken prüfen und schliessen: Bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich, Mindestbeitrag CHF 530/Jahr
- Erziehungsgutschriften prüfen: Wer Kinder unter 16 Jahren betreut hat, kann Gutschriften geltend machen
- Betreuungsgutschriften prüfen: Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, hat ebenfalls Anspruch
- Pensionierungszeitpunkt planen: Vorbezug oder Aufschub hat lebenslange Auswirkungen – sorgfältig abwägen
Einen vollständigen Überblick über das gesamte Schweizer Vorsorgesystem – inklusive Pensionskasse und Säule 3a – findest du in unserem Leitfaden: Vorsorge in der Schweiz: Das 3-Säulen-System einfach erklärt.
Fazit: Früh informieren, gezielt optimieren
Die AHV-Rente ist das Fundament der Schweizer Altersvorsorge – aber sie allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer seine Beitragsjahre kennt, Lücken rechtzeitig schliesst und den richtigen Pensionierungszeitpunkt wählt, kann seine Rente spürbar verbessern.
Die wichtigste Massnahme: Bestellen Sie noch heute einen kostenlosen AHV-Kontoauszug bei Ihrer Ausgleichskasse. So wissen Sie genau, wo Sie stehen – und was Sie tun können, bevor es zu spät ist.
Für die private Ergänzung der AHV empfehlen wir unsere Artikel zur Säule 3a und zur Pensionskasse.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?
Die AHV-Rente beträgt 2026 monatlich zwischen CHF 1’260 (Minimalrente bei voller Beitragsdauer) und CHF 2’520 (Maximalrente). Die Maximalrente erhalten Personen mit 44 lückenlosen Beitragsjahren und einem Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90’720 pro Jahr. Ab Dezember 2026 kommt erstmals eine 13. AHV-Rente hinzu.
Was ist die 13. AHV-Rente?
Die 13. AHV-Rente ist eine zusätzliche jährliche Zahlung, die ab Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird. Sie entspricht einem Zwölftel der gesamten Jahresaltersrente und wird automatisch als Zuschlag zur Dezemberrente überwiesen. Wer die Maximalrente von CHF 2’520 erhält, bekommt im Dezember 2026 insgesamt CHF 5’040 ausbezahlt.
Was passiert, wenn ich Beitragslücken habe?
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die AHV-Rente dauerhaft um rund 2,3 % (1/44). Beitragslücken können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 5 Jahren rückwirkend nachgezahlt werden. Der Mindestbeitrag beträgt 2026 CHF 530 pro Jahr. Eine kostenlose Rentenvorausberechnung bei der Ausgleichskasse zeigt, wo Lücken bestehen.
Ab wann kann ich die AHV-Rente beziehen?
Das ordentliche Referenzalter beträgt 65 Jahre (Männer) bzw. 64 Jahre und 6 Monate (Frauen Jahrgang 1962, Angleichung bis 2028). Ein Vorbezug um 1–2 Jahre ist möglich, führt aber zu einer dauerhaften Rentenkürzung von 6,8 % bzw. 13,6 %. Ein Aufschub um bis zu 5 Jahre erhöht die Rente dauerhaft um bis zu 31,5 %.
Wie viel AHV-Rente bekommt ein Ehepaar?
Bei Ehepaaren gilt die Plafonierung: Die Summe beider AHV-Renten darf maximal CHF 3’780 pro Monat betragen (150 % der Maximalrente). Übersteigt die Summe diesen Betrag, werden beide Renten proportional gekürzt. Diese Regelung betrifft rund 88 % aller Schweizer Rentner-Ehepaare.
Wie kann ich meine AHV-Rente berechnen?
Eine erste Schätzung liefert unser AHV-Renten-Rechner weiter oben auf dieser Seite. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich ein kostenloser AHV-Kontoauszug bei der zuständigen Ausgleichskasse sowie eine offizielle Rentenvorausberechnung – besonders sinnvoll ab dem 50. Lebensjahr oder bei bevorstehenden Lebensveränderungen.
Was sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften?
Erziehungsgutschriften werden für die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren angerechnet und erhöhen das massgebende Durchschnittseinkommen für die Rentenberechnung. Betreuungsgutschriften gelten für die Pflege von nahen Angehörigen. Beide Gutschriften können die AHV-Rente spürbar verbessern – insbesondere für Personen, die zeitweise nicht erwerbstätig waren.

